Hinweise zur Batterie-Entsorgung
Inhalt druckenRücknahme & Entsorgung von Batterien / Batterieverordnung
Durch den Verkauf von Batterien und Akkus oder durch den Verkauf von
Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie
gemäss der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen:
1. Laut der "Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung von
Batterien und Akkus" dürfen Akkus und Batterien auf keinen Fall mit dem
normalen Restmüll (Hausmüll) entsorgt werden.
2. Der Verbraucher ist verpflichtet, schadstoffhaltige
Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten
Rücknahmestellen zurückzugeben.
3. Nutzen Sie bitte diese unentgeltliche Rückgabe ihrer
verbrauchten Batterien und Akkus in Sammelbehälter oder einer
öffentlichen Sammelstelle, wie z.B. einem Wertstoffhof der Kommunen.
4. Batterien und Akkus, die mit folgenden Symbolen versehen
sind und über uns bezogen wurden können Sie uns gerne auch frei Haus
zur kostenlosen Entsorgung zusenden. Die Alt-Batterien und Akkus müssen
dabei sicher und fachgerecht verpackt sein.
Die Kontakte sind gegen Kurzschluss (wegen Brandgefahr) zu sichern
(ggf. durch abkleben/isolieren).
5. Schadstoffhaltige Batterien und Akkus sind mit einem der folgenden Symbole gekennzeichnet:
Zusätzlich ist unter dem Symbol der enthaltene Schadstoff angegeben:
- * Pb für Blei
- * Hg für Quecksilber
- * Cd für Cadmium
Bitte frankieren Sie die Sendung ausreichend und sorgen Sie für eine sichere Verpackung.
PDF-Datei zum direkten Download:
Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren - In der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2001 (BGBl. I S 1486, geändert durch Gesetz vom 9. 9. 2001, BGBl. I S. 2331)
- BattV - Batterieverordnung








